Datum: 19.09 – 20.09. 2015

Geschrieben von: Dennis Feldmann

Ergebnis:?

Schulbefreiung im Ehrenamt

Antragstext:
Schülerinnen und Schüler müssen für gesellschaftspolitisches Engagement von der Schule ohne vermerkte Fehlzeiten („Krankheitstage“) entschuldigt werden vom unterrichtlichen Geschehen.
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern soll hierbei die Gesamtzeit aller Befreiungen nicht 1/3 der Gesamtstundenzahl überschreiten und es dürfen (außer bei Genehmigung seitens Lehrkraft und/ oder Schulleitung) keine mindestens drei Wochen zuvor angekündigten Klausuren verpasst werden. Zudem darf eine Beurlaubung nur erfolgen, solange eine Person nicht versetzungsgefährdet ist. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern soll hierbei die Gesamtzeit aller Befreiungen nicht die Anzahl der Pflichtstunden (ca. 1/3 aller Gesamtstunden) überschreiten und es dürfen (außer bei Genehmigung seitens Lehrkraft und/ oder Schulleitung) keine mindestens drei Wochen zuvor angekündigten Klausuren verpasst werden. Zudem darf eine Beurlaubung nur erfolgen, solange eine Person nicht versetzungsgefährdet ist.

Begründung:
Für Schülerinnen und Schüler gibt es unzählige Möglichkeiten, sich zu engagieren, was bei einer SchülerInnen-Vertretung in der Schule, auf Kommunaler-, Landes-, Bundes- und Europaebene möglich ist. Zudem kann man Mitglied in Vereinen, parteipolitischen Organisationen etc. engagiert sein. Doch oft will die Schule gerade solche Schülerinnen und Schüler nicht vom Unterricht befreien bzw. die zum Unterricht befreite Zeit als Fehlstunden/ -tage eintragen. Doch gesellschafts-politisches Engagement ist wichtig und darf durch eine fehlende Akzeptanz seitens Schule nicht ver- oder behindert werden.

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