Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD im Stadtverband Koblenz in der Fassung vom 23. März 2024
§ 1
Mitglieder
Die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialist*innen in der SPD im Stadtverband Koblenz (nachfolgend „Jusos Koblenz“ genannt) gehören an:
1. Mitglieder der SPD im Alter vom 14. bis zum vollendeten 35. Lebensjahr, die einem Ortsverein im Stadtverband Koblenz angehören.
2. Unterstützungsmitglieder der Jusos in der SPD, die in Koblenz gemeldet sind.
§ 2
Wahlrecht
Jedes der in § 1 Abs. 1-2 genannten Mitglieder hat aktives und passives Wahlrecht für die Organe der Jusos Koblenz.
§ 3
Politische Mitwirkung
Die Jusos Koblenz haben die Aufgabe, im Rahmen der Parteirichtlinien die kommunalpolitischen und allgemeinpolitischen Zielvorstellungen der Jusos und der SPD mitzugestalten sowie sie insbesondere jungen Menschen näher zu bringen.
§ 4
Organe der Jusos Koblenz
Die Jusos Koblenz haben folgende Organe:
1. die Ordentliche bzw. Außerordentliche Unterbezirkskonferenz,
2. den Vorstand.
§ 5
Ordentliche Unterbezirkskonferenz
1. Die Ordentliche Unterbezirkskonferenz ist das höchste Organ der Jusos Koblenz. Sie tritt jährlich zusammen.
2. Die Ordentliche Unterbezirkskonferenz ist grundsätzlich (partei-)öffentlich und kann mit einer Mehrheit von 2/3 einen Ausschluss der Öffentlichkeit erwirken.
3. Die Ordentliche Unterbezirkskonferenz wählt auf Antrag Ehrenmitglieder. Sie genießen umfassendes Rederecht.
4. Zu den Aufgaben der Ordentlichen Unterbezirkskonferenz gehören:
a) die Wahl des Vorstands inklusive der Festlegung der Anzahl Stellvertreter*innen und Beisitzer*innen,
b) die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Landeskonferenz der Jusos Rheinland-Pfalz,c) die Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierte für die Regionalkonferenz der Jusos Rheinland-Hessen/Nassau,
d) die Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierte für den Landesauschuss der Jusos Rheinland-Pfalz,e) die Beschlussfassung über Anträge zur Änderung oder Neufassung der Richtlinien der Jusos Koblenz an den Stadtverbandsvorstand der SPD Koblenz. Die Beschlussfassung hat mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder zu erfolgen.
f) die Entlastung des Vorstandes,
g) die Wahl einer Mandatsprüf- und Zählkommission (MpZk) für die ordnungsgemäße Auszählung der Personenwahlen.
5. Die Einladung zur Ordentlichen Unterbezirkskonferenz hat vom Vorstand gegenüber den Mitgliedern vier Wochen vorher zu erfolgen. Die Einladung ist jedem Mitglied elektronisch und ersatzweise schriftlich zuzustellen.
6. Antragsberechtigt ist der Vorstand und jedes Mitglied der Jusos Koblenz.
7. Anträge sind spätestens eine Woche vor der Konferenz bei der*dem Vorsitzenden oder ersatzweise dem Vorstand einzureichen.
8. Initiativanträge bedürfen der Unterschriften von drei Mitgliedern zur Behandlung auf der Ordentlichen Unterbezirkskonferenz.
9. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
10. Die Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Delegierten sowie die Nominierungen sind geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, sofern sich auf Befragung kein Widerspruch ergibt.
11. Für Vorstand und Delegationen gelten die Quotierungsregelungen der SPD Deutschland.
12. Besteht der amtierende Vorstand aus weniger als drei Personen, ist eine Ordentliche Unterbezirkskonferenz zwecks Neuwahl des Vorstandes einzuberufen.
§ 6
Außerordentliche Unterbezirkskonferenz
1. Eine Außerordentliche Unterbezirkskonferenz ist innerhalb von vier Wochen durch den Vorstand einzuberufen, wenn 10% der Mitglieder der Jusos Koblenz dies bei der*m Vorsitzenden beantragen oder auf Vorstandsbeschluss. Die Beantragung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Auf der Außerordentlichen Unterbezirkskonferenz kann eine Ergänzungswahl des Vorstandes erfolgen.
3. Die Regelungen § 5 Abs. 2, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 sind ebenfalls auf die Außerordentliche Unterbezirkskonferenz anzuwenden.
§ 7
Vorstand
1. Der Vorstand leitet den Stadtverband. Er führt die Beschlüsse der Unterbezirkskonferenz aus und wirkt aktiv auf die kommunalpolitischen und die allgemeinpolitischen Zielvorstellungen der Jusos und der SPD ein.
2. Der Vorstand besteht aus:
a) Einem*r Vorsitzenden,
b) ein bis vier Stellvertreter*innen,
c) bis zu 15 Beisitzer*innen.
3. Zu Sitzungen des Vorstandes ist spätestens 6 Tage vorher einzuladen.
4. Die Sitzungen des Vorstandes sind grundsätzlich (partei-)öffentlich. Der Vorstand kann mit einer einfachen Mehrheit einen Ausschluss der Öffentlichkeit erwirken.
5. Existiert eine Juso Hochschulgruppe oder eine Juso-Schüler*innen- Gruppe, wird eines ihrer Mitglieder in den Vorstand der Jusos Koblenz beratend aufgenommen (kooptiert). Dieses Kooptierte Vorstandsmitglied hat kein Stimmrecht.
6. Die „SJD- Die Falken Stadtverband Koblenz“ dürfen eine Person für den Vorstand der Jusos Koblenz vorschlagen. Diese Person wird dann in den Vorstand der Jusos Koblenz beratend aufgenommen (kooptiert). Dieses Kooptierte Vorstandsmitglied hat kein Stimmrecht.
7. Die „Jugendorganisationen des DGB“ dürfen eine Person für den Vorstand der Jusos Koblenz vorschlagen. Diese werden dann in den Vorstand der Jusos Koblenz beratend aufgenommen (kooptiert). Diese Kooptierten Vorstandsmitglied haben kein Stimmrecht.
8. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit Personen beratend aufnehmen (kooptieren). Kooptierten Vorstandsmitglieder haben kein Stimmrecht.
9. Der Vorstand kann aus den Reihen der Mitglieder (§ 1 Abs. 1 bis 2) Referent*innen für bestimmte Aufgaben wählen.
10. Von den Sitzungen des Vorstandes sind Beschlussprotokolle anzufertigen.
§ 8
Social Media
Der Zweck der Öffentlichkeitsarbeit der Jusos Koblenz besteht in der Information über die politische Arbeit, Berichten von Aktionen, der politischen Auseinandersetzung mit aktuellen Themen sowie der politischen Bildung.
1) Die Rechte und Pflichten an den social Media Accounts liegen bei den Jusos Koblenz als politischen Jugendverband.
2) Passwörter dürfen nicht ohne Zustimmung im Vorstand gewechselt oder geändert werden.
3) Neue Accounts dürfen nicht ohne Zustimmung im Vorstand angelegt werden.
4) Im Rahmen der social Media Arbeit werden Texte und Bilder für die Jusos Koblenz als politische Jugendorganisation erstellt.
5) Social-Media Accounts dürfen nur mit gültigem Vorstandsbeschluss gelöscht werden.
6) Die social- Media Accounts der Jusos Koblenz dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit der Jusos Koblenz. Promotionen von eigenen privaten Accounts sind grundsätzlich nicht gestattet.
a) Es werden keine Veröffentlichungen und private Fotos einzelner Mitglieder geteilt, welche nicht im direkten Zusammenhang mit der politischen Arbeit der Jusos Koblenz stehen.
b) Reposts von politischen Inhalten müssen im social Media Team vorbesprochen werden und zu einem Konsens führen.
c) Es sollen keine Beiträge geliked werden, die nicht zum politischen Kontext der Jusos Koblenz passen. Es ist klar, dass unbewusste likes passieren können.
a. Rassistische-, sexistische-, Homophobie-, Antesemitische- und Ableistische Kommentare dürfen nicht geliked werden.
d) Es dürfen keine Rassistischen, sexistischen, Homophobe, Antesemitische und Ableistische Posts promotet oder repostet werden.
7) Kommentare
a. Kommentare unter eigenen social-Media Beiträgen werden grundsätzlich nicht gelöscht
i. Ausnahmen sind bei Rassistischen, sexistischen, Homophoben, Antesemitischen und Ableistischen Kommentaren
ii. Bei Beleidigungen, die sich gegen Einzelpersonen richten ob sie bei den Jusos Koblenz aktiv sind oder private Personen.
b. Antworten auf Kommentare unter den eigenen Posts müssen untereinander abgesprochen werden.
c. Kommentare unter anderen Posts müssen untereinander abgesprochen werden.
d. Gibt es mit anderen Organisationen Kolloborationsposts, dann wird sich auf gemeinsame Spielregeln in Übereinstimmung mit dieser Satzung festgelegt.
8) Der Vorstand kann bei Bedarf ein social Media Team ernennen.
§ 9
Gültigkeit und Änderung der Richtlinien
1. Diese Richtlinien sind auf der Ordentlichen Unterbezirkskonferenz der Jusos Koblenz am 23. März 2023 mit einer Mehrheit von 2/3 beantragt worden und durch Beschluss des Stadtverbandsvorstandes der SPD Koblenz am XXX in Kraft getreten. Ältere Fassungen haben ihre Gültigkeit verloren.
2. Im Übrigen gelten das Organisationsstatut inkl. Wahl-, Finanz- und Schiedsordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie die Richtlinien für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD.