Datum: 19.09. – 20.09. 2015

Geschrieben von: Dennis Feldmann

Ergebnis: ?

Kostenfreie / Kostengünstige SchülerInnen-Beförderung

Antragstext:
Schulpflichtige Kinder- und Jugendliche sowie nicht an den Elternhaushalt gebundene Schülerinnen und Schüler müssen für den reinen Schulweg kostenfreie Fahrkarten/ ÖPNV-Verbindungen zur Verfügung gestellt bekommen. Kinder aus (sozialhilfe-)bedürftigen Familien sowie nicht an den Elternhaushalt gebundene Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen sollen darüber hinaus zu einem besonders vergünstigten Sozialtarif gegen Nachweis Zugang zu (Abo-) Fahrkarten haben. Während der gesamten Schulbesuchszeit müssen Kinder und Jugendliche alters-, klassenstufen-, schularts-, wohnorts- und einkommensunabhängig Tarife für Schülerinnen und Schüler genutzt werden dürfen. Eine Entfernungsgrenze vom Wohnort zur Schule darf unter keinen Umständen ein Hinderungsgrund für die Bezuschussung von Fahrkarten sein.

Begründung:
Jedes Kind (Jugendlicher) unter 18 Jahren hat nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Bildung. Bildung wird hierzulande durch einen „verpflichtenden“ Schulbesuch ermöglicht, hierbei liegt die sog. Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr bzw. Erreichen eines Abschlusses nach mindestens 9 Jahren Schulbesuch. Doch (vor allem) im ländlichen Raum sind Schulen weit weg vom Wohnort und der Weg wird über den ÖPNV zurückgelegt. Lange Strecken kosten viel Geld, welches oftmals bei sozialhilfebedürftigen Familien (mit mehreren Kindern) nur eingeschränkt nutzbar ist und somit nicht für (Abo-) Fahrkarten trotz bestehender Bezuschussung zur Verfügung steht. Mit Erreichen der gymnasialen Oberstufe ist nicht zwingend die Schulpflicht beendet, es müssen weiterhin SchülerInnen-Abotarife genutzt werden dürfen. Volljährige Schülerinnen und Schüler einer gymnasialen Oberstufe, die nicht an den Haushalt der Eltern gebunden sind, sollen nicht wegen Bildung gezwungen sein, mehr Geld für den Schultransfer über den ÖPNV zu bezahlen

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