Datum: 22.06. – 23.06. 2013
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Die Finanzierung von Polizeieinsätzen bei Sportveranstaltungen neu regeln
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Wir fordern, dass die Vereine der deutschen Profi-Sportligen, insbesondere der Fußball-Bundesliga der Herren, an den Kosten, die bei Polizei-Einsätzen zur Wahrung der Sicherheit bei Sportveranstaltungen entstehen, in angemessenem Maße beteiligt werden.
Die Vereine der Herren-Fußball-Bundesliga sollen jährlich 75 Millionen Euro an einen Fond zahlen, der dafür verwendet werden soll, den PolizistInnen angemessenen Ausgleich für den aufreibenden Dienst rund um die Stadien zu gewähren.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz wird dazu aufgefordert, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und im Bundesrat einzubringen.
Begründung:
Der Steuerzahler finanziert grundsätzlich alle Polizei-Einsätze. Im Falle der im Zusammenhang mit Vereinsfußball entstehenden Kosten ist das pro Saison etwa 115 Mio. Euro während die beiden von der DFL verwalteten Ligen einen Jahresumsatz von 2,5 Mrd Euro erwirtschaften, mit einem Anteil von 84% in der ersten Liga.
Diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben.
Ein Profifußballspieler verdient unmenschlich hohe Gehälter, während ein/e Schutzbeauftragte/r der Allgemeinheit ihre/seine Überstunden nur äußerst mager bezahlt bekommt. Oft ist ein Freizeitausgleich für die geleisteten Überstunden jedoch gar nicht möglich, da zu wenig PolizistInnen zur Verfügung stehen und der Staat darauf angewiesen ist, dass einzelne PolizistInnen regelmäßige Überstunden leisten, um überhaupt die Aufgaben wahrnehmen zu können.
Das entspricht nicht unserem Verständnis von Sozialismus.
Wenn das Geld der Steuerzahler für Polizeieinsätze eingesetzt wird, deren Kosten der sie verursachende Verein durchaus tragen könnte, fehlt es dort, wo es gebraucht wird, zum Beispiel in der Bildung oder der Jugendarbeit.
Wir fordern, dass aufgrund von Kennzahlen, wie der in der Vergangenheit aufgetretenen Übergriffe der eigenen Anhängerschaft, der Finanzkraft des Vereins und der Stadiongröße je Verein eine Summe ermittelt wird, die der Verein in den oben beschriebenen Fond einzahlen muss.