Datum: 19.09 – 20.09. 2015

Geschrieben von: Dennis Feldmann

Ergebnis: ?

(Wieder-) Einführung Schnee-/ Kälte-/ Hitzefrei an Schulen und Universitäten

Antragstext:
Eine Hitze- und Schnee-/ Kältefreiklausel muss wieder eingeführt werden.

Für Hitzefrei soll hierbei folgende Regelung gelten:

a) Wenn ab 10 Uhr morgens nach fünf minütiger Messung im stündlichen Abstand auf dem Schul-/ Unigelände außerhalb von Räumlichkeiten im Schatten eine Temperatur von über 25°C

b) Wenn innerhalb des Gebäudes nach fünf minütiger Messung in stündlichen Abständen in einem Unterrichtsraum ohne eigene Temperaturregelung (Klimaanlage, Lüftung) ohne vorheriges Lüften oder angeschalteter Heizung im Schatten eine Temperatur von über 25°C erreicht wird, ist spätestens zum Ende der Unterrichtsstunde nach der Messung der Unterricht für beendet erklärt. Messungen müssen mithilfe von hierfür geeigneten und geeichten Messinstrumenten erfolgen.

Für Schnee-/ Kältefrei soll hierbei folgende Regelung gelten:

a) Wenn bis/ ab 10 Uhr morgens nach fünf minütiger Messung in stündlichen Abständen auf dem Schul-/ Unigelände außerhalb von Räumlichkeiten eine Temperatur von unter -10°C

b) Wenn innerhalb des Gebäudes nach fünf minütiger Messung in einem Unterrichtsraum ohne vorheriges Lüften eine Temperatur von unter 16°C erreicht wird, ist spätestens nach Beendigung der Schulstunde nach der Messung der Unterricht für beendet erklärt. Messungen müssen mithilfe von hierfür geeigneten und geeichten Messinstrumenten erfolgen.

c) Wenn der Schulweg aufgrund von Vereisung, Blitzeis oder Schneefall (<15cm) unzumutbar ist.

d) Wenn ein Ausfall des ÖPNV vorliegt.

e) Wenn die Straßenverhältnisse eine sichere Verkehrsführung nicht mehr zulassen. In diesem Fall dürfen die wegen dieser Gegebenheiten ausgefallenen Schulstunden gegen Nachweis bei Schülerinnen und Schülern nicht als Fehlzeit vermerkt werden.
Zudem darf regulärer Sportunterricht nur bei einer Temperatur zwischen 16°C und 23°C Lufttemperatur stattfinden, bei Schwimmunterricht darf die Wassertemperatur nicht bei unter 18°C oder über 28°C liegen.

Begründung:
Oft findet aufgrund klimatischer Gegebenheiten Unterricht unter nicht zumutbaren Bedingungen statt. Die für den besten Lerneffekt optimale Raumtemperatur liegt zwischen 18°C und 21°C. Bei einer Überschreitung dieser Temperatur ist eine gute Konzentration nicht mehr möglich und kann gar zu Kreislaufproblemen und einem Hitzekollaps führen. Eine Temperaturunterschreitung wiederum kann für eine Unterkühlung nach einiger Zeit sorgen und ebenfalls zu einem Kreislaufkollaps.

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